Nurem Pflegeberatung – 24/7 für Sie da!

 

Willkommen bei Nurem Pflegeberatung! Wir bieten Ihnen kompetente und individuelle Beratung rund um die Themen Pflege und Betreuung. Unser erfahrenes Team steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Ihre Pflegesituation finden. Nurem Pflegeberatung – Ihr verlässlicher Partner in allen Pflegefragen.

 

Bei Nurem Pflegeberatung stehen Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie dabei, die passenden Pflegeleistungen zu finden, und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Unsere Beratungen sind kostenlos und unverbindlich, damit Sie sich bestmöglich informiert fühlen. Egal, ob es um die Beantragung von Pflegegraden, die Auswahl der richtigen Pflegeform oder finanzielle Fragen geht – wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Service. Nurem Pflegeberatung – für eine sorgenfreie Pflegezukunft.

Welches Thema interessiert Sie?

Pflegeberatung - Nurem

Ihre Pflegeberatung Nurem ist Ihr persönlicher Wegbegleiter in allen Lebenslagen – kompetent und freundlich.

Für ein ausführliches und unverbindliches Beratungsgespräch zu allen Fragen rund um die Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld stehen Ihnen die Berater der Pflegeberatung Nurem jederzeit gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie und bieten Ihnen fachkompetente Hilfe, Zuwendung und Wegbegleitung – stets nach Ihren Wünschen und Vorstellungen. Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar.

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Für mehr Sicherheit, Transparenz & eine hohe Versorgungsqualität in der Pflege!

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Wir kümmern uns!

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Zur Bedarfserfassung

In einer intensiven Analyse klären wir gemeinsam Ihren genauen Bedarf und besprechen alle offenen Fragen.

Wir kümmern uns um alle Formalitäten und organisatorischen Angelegenheiten und sind im Notfall an 7 Tagen in der Woche, rund um die Uhr, für Sie da!

Wir kümmern uns um alle Formalitäten und organisatorischen Angelegenheiten und sind im Notfall 24/7 für Sie da!

Die zu betreuende Person und ihre Familie können die potenziellen Betreuer zunächst telefonisch kennenlernen.

In aller Ruhe können Sie selbst entscheiden, an wen Sie den Auftrag vergeben möchten. Ihre Betreuungskraft reist pünktlich zu Vertragsbeginn an.

Was dürfen wir für Sie tun?

Qualitätssteigerung durch Einbezug von Fachkräften

 

Die qualitative Erst- und Fachberatung durch unseren zugelassenen ambulanten Dienst bietet eine umfangreiche Betreuung und fachliche Begleitung der Betreuungskräfte und Familien. Unsere Pflege-Experten aus dem ambulanten Fachpflegedienst stehen vor und nach erfolgreicher Vermittlung einer Pflegekraft bei allen Fragen rund um die häusliche Versorgung zur Verfügung.

Wir sind in allen Phasen des Pflegeprozesses für Sie da! Wir helfen gerne bei Pflege-Einstufungen, Widerspruchverfahren, Beschaffung von Pflege-Hilfsmitteln, Wohnumfeld-Beratung, Schulungen für pflegende Angehörige und unterstützen Sie bei der Erstellung eines optimalen Betreuungskonzeptes in Zusammenarbeit mit Ärzten, Angehörigen, ambulanten Pflegediensten und anderen. Wir beraten Sie in Ihrer individuellen Pflegesituation hinsichtlich finanzieller Unterstützung und möglicher Erstattungsleistungen bei Kranken- und Pflegekassen.

Die pflegefachliche Begleitung durch examinierte Fachkräfte aus unserem Pflegedienst sehen wir als eine ergänzende und qualitätssteigernde Maßnahme im gesamten Vermittlungsprozess. Auch die geschulten Franchisenehmer profitieren von dieser Expertise und einem erweiterten Fachwissen. Familien können sich darauf verlassen, qualifizierte Betreuungskräfte für eine kompetente und liebevolle Pflege und Betreuung zu Hause zur Auswahl gestellt zu bekommen.

Ihre Pflegeberatungsstelle Nurem ist Ihr persönlicher Wegbegleiter in allen Lebenslagen – kompetent und freundlich.

Wir sind für Sie da!

0176 / 30786204

Transparenz ist uns von Anfang an wichtig.

Aufgepasst! Wie Sie noch mehr sparen können.

Sie können noch weitere Kosteneinsparpotenziale wie etwa Leistungen der Verhinderungspflege (bis zu 2.418,- €/Jahr) nutzen. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich. Außerdem besteht die Möglichkeit, Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen (bis zu 4.000,- €/Jahr). Hierzu gibt Ihnen Ihr Steuerberater gerne Auskunft.

Private & gesetzliche Versicherungen

Erstattungsmöglichkeiten
So holen Sie sich Geld von der Pflegekasse zurück.

Wenn Sie einem Pflegegrad angehören, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für die Vermittlungsleistungen komplett oder anteilig von Ihrer Pflegekasse zurückerstattet zu bekommen. Ihre Pflegekasse prüft Ihren Fall aber immer individuell. Es kann auch vorkommen, dass Ihre Pflegekasse einer Erstattung nicht zustimmt. Im Rahmen seiner Zulassung bei allen Kassen hat unser Pflegedienst allerdings die Möglichkeit, Pflege-Sachleistungen sowie sogenannte Leistungen nach § 45 SGB XI zu erbringen. Zu diesen Leistungen gehören u. a. auch Vermittlungstätigkeiten und damit verbundene Beratungen für niedrigschwellige Leistungen.

Wenn Ihre Pflgekasse zustimmt, können Sie die Kosten der Vermittlungsleistung rückwirkend geltend machen und bekommen im besten Fall die komplette Gebühr von 220 € zurück. Hierzu können Sie monatlich auf Ihre zweckgebundenen 125 € Entlastungsleistungen zurückgreifen und/oder sogar noch bis zu 40 % Ihrer Pflege-Sachleistungen nach Antragstellung umwandeln, um diese ebenso zu verwenden. Unsere nachfolgenden Tabellen liefern Ihnen dazu einen ersten Überblick über die beiden Möglichkeiten. Die einzelnen Schritte zur Rückerstattung klären wir mit Ihnen aber auch gerne gemeinsam im persönlichen Gespräch.

Unterstützung bei bürokratischen Anliegen

a) Der Entlastungsbeitrag wird bislang noch nicht verwendet

Bitte beachten Sie, dass sich Ihr monatliches Pflegegeld verringert, wenn Sie die Umwidmung in Anspruch nehmen. Allerdings bekommen Sie durch die Umwidmung einen Teil der Sachleistungen wieder zurück. Somit ist die Differenz zwischen ausgezahlter umgewidmeter Sachleistung und dem reduzierten Pflegegeld zusammengenommen die Ersparnis, die durch Einreichen der Rechnung und Umwidmung erzielt wird.

Aufgepasst!

Entlastungsleistungen können angespart werden.

Die Entlastungsleistungen kann man »ansparen«. Wenn Sie z. B. in den letzten 6 Monaten die Entlastungsleistungen nicht genutzt haben, stehen Ihnen 6 x 125 € (also 750 €) zur Verfügung. Sie können diesen Betrag also zunächst aufbrauchen oder auch länger ansparen.

Erläuterungen:

»ohne Umwidmung verfügbarer Gesamtbetrag« beinhaltet: 125 € Entlastungsleistungen plus die volle Geldleistung.

»Erhaltener Betrag, wenn 95 € über die Sachleistung umgewidmet werden« beinhaltet: 125 € Entlastungsbetrag plus 95 € umgewidmete Sachleistung plus verringerte Geldleistung.

Pflegegrade & Leistungen

Wir sind für Sie da!

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